Grundvoraussetzungen für die Benutzung unseres Flugplatzes:
Jeder Pilot der ein Modellflugzeug oder eine Fernsteuerung zum Einsatz bringen will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
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Im Besitz einer Betriebserlaubnis für die Funkfernsteuerung sein.
für 35 MHz A-Band Kanal 61 - 80
für 35 MHz B-Band Kanal 182 - 191
für 40 MHz Kanal 50 - 53
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einen gültigen Versicherungsnachweis des DMFV oder des DAEC haben
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sich so verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen,
sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden
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das gesamte Abfluggewicht darf 25 Kg nicht überschreiten
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der Schallpegel darf maximal 78 dB (A) betragen (Messtechnik nach DIN)
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während des Start- und Landevorganges muss die Start- und Landefläche, sowie die An- und Abflugsektoren
frei von unbefugten Personen und beweglichen Hindernissen sein
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auf die genaue Einhaltung des Flugsektors ist zu achten, das Überfliegen der Aufenthaltsflächen ist
STRENGSTENS UNTERSAGT
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gleichzeitig dürfen max. 3 Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren und max. 3 Segelflugmodelle betrieben
werden
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die ERSTE HILFE AUSRÜSTUNG und Notrufpläne befinden sich im Getränkeraum (zwischen den Toiletten rechts an
der Wand).
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auf Personen, die in unmittelbarer Nähe auf den umliegenden Feldern arbeiten, ist zu achten. Ist ein
gefahrloses Fliegen nicht möglich, besteht ABSOLUTES FLUGVERBOT
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Den Weisungen des Flugleiters ist unbedingt Folge zu leisten!
Für Gastpiloten gelten folgende Regelungen:
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Sie dürfen nur in Anwesenheit eines aktiven Vereinsmitgliedes Ihr Modell zum Einsatz bringen.
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Sie müssen Postzulassung und Versicherungsnachweis des DMFV oder des DAEC vorlegen.
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Andere, private Versicherungen können nicht akzeptiert werden.
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Tragen Sie sich in das Flugleiterbuch ein (Versg.-Nr. und Postlizens-Nr. nicht vergessen)
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Ansonsten gelten alle oben aufgeführten Punkte
Liegen die o.g. Voraussetzungen nicht vor, muss jedes Vereinsmitglied leider ein Flugverbot aussprechen.
Jeder Pilot der sein Modell zum Einsatz bringt, verpflichtet sich automatisch zur Einhaltung der o.g. Regeln. Die weiterführenden Vorgaben in der Zulassung des
Regierungspräsidiums sind einzuhalten.
Der Vorstand
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